Zum Inhalt springen

Bauen / Wohnen / Stadtgrün

Suffizienz

Die sauberste Energie ist immer die, die nicht genutzt wird – analog hierzu sind die Ressourcen am wenigsten belastend für die Umwelt, die nicht gehoben werden.
Der Traum vom ewigen Wachstum ist geplatzt. Reduktion ist keine modische Attitüde, sondern Überlebensnotwendigkeit. Ökologisches Umsteuern braucht Ideen und Kreativität.
(Zitat: Das Haus der Erde. Positionen für eine klimagerechte Architektur in Stadt und Land | Auf dem 15. BDA-Tag am 25. Mai 2019 in Halle / Saale beschlossen)
Sowie für das Bauen als auch für das Stadtgrün ist es absolut erforderlich ganzheitlich den gesamten Lebenszyklus zu betrachten. Nur so ist es möglich die klimaschädliche rein investive Sicht bei der Realisierung von Projekten zu durchbrechen.
Circa 40 % des gesamten Energieverbrauchs verursacht in Deutschland der Gebäudesektor. Ebenso werden etwa 54 % des Mülls durch ihn verursacht. Der Ressourcenverbrauch ist mit einem ungefähren Anteil von 40% zu beziffern. Daher bietet der Bausektor eines der größten Einsparpotentiale aller Sektoren.

Eine ambitionierte Durchgrünung unserer Stadt ist dagegen eine aktive Maßnahme um CO2 zu binden und die Lebensqualität zu erhöhen. Der bisher alleinig eingeschlagene Weg der Effizienz hat durch Reboundeffekte (gewonnene Effizienz wird umgehend durch mehr Leistung und/oder Komfort zu Nichte gemacht) zu keinerlei Einsparungen von Ressourcen und Energiereserven geführt. Vor dem Hintergrund der möglichen Einsparpotentiale beim Bauen ist der Weg der Suffizienz (was ist wirklich notwendig) der ‚effizienteste‘ Weg zur Schonung von Ressourcen und Energiereserven. Das Stadtgrün dagegen muss höchst effizient und sehr schnell zunehmen. Eine Vernichtung von Stadtgrün können wir uns nicht mehr leisten. Vor diesem Hintergrund fordern wir für das:

1. Bauen und Wohnen in der Region

I. Forderungskatalog – Bauen und Wohnen

Hinweis: Zum Öffnen des Katalogs bitte auf die einzelnen Überschriften klicken

Die Checkliste für eine klimaangepasste Bauleitplanung der Städteregion Aachen – erarbeitet im Rahmen des Projektes ESKAPE – ist als Planungswerkzeug anzuwenden: (https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_70/A70.5_Klimaschutz/70.5_Dateien/Dateien/ESKAPE_Checkliste_klimaangepasste_Bauleitplanung_ISB.pdf). Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind verbindlich in allen Phasen der Bauleitplanung insbesondere im Bebauungsplan festzulegen. Klimarelevante Flächen müssen geschützt und gestärkt werden. Hier sind Kaltluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete von Bebauung und Versiegelung freizuhalten. Die Positionierung der Gebäude darf eine Durchlüftung des Quartiers nicht einschränken. Durch Gebäudeanordnung und Grün sind im Rahmen der nun immer häufiger vorkommenden Heißzeiten kühle und schattige Situationen im Außen- und Innenraum (Klimaarchitektur) zu schaffen. Um der Aufheizung der Stadt im Sommer entgegen zu wirken, sind leistungsstarke Grünstrukturen zu schützen und zu stärken bzw. zu schaffen. Es sind ausreichende Regenrückhaltemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Zu jedem Verfahren in der Bauleitplanung muss ein Klimagutachten erstellt werden. Konkrete Planungen müssen am Klimamodell der Stadt Aachen überprüft werden.

Der Bestand bietet viele Qualitäten, welche durch einen Neubau nicht erreicht werden. Hierzu gehören neben Langlebigkeit auch oftmals städtebauliche und baukulturelle Qualitäten. Der Bestand ist deshalb über den reinen Denkmalschutz hinaus zu schützen. Hierzu ist im Denkmalschutzgesetz – (DSchG) NRW der Begriff der erhaltenswerten Bausubstanz formuliert worden.
Zudem muss vor einem Abriss eine Priorisierung des Ausbaus der baulichen Reserven erfolgen. Bevor ein Gebiet zur Neubebauung ausgewiesen wird, müssen die Potentiale für Aufstockungen, Dachgeschoßausbauten, Baulückenschließung untersucht und quantifiziert werden. Hier ist eine Bilanz für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Kein Abriss ohne vorliegende Baugenehmigung.

Ein Neubau verbraucht sehr viel sog. graue Energie. Hiermit ist der Energieverbrauch von Baustoffen von der Wiege (Förderung von Rohstoffen) bis zur Bahre (heute in großen Teilen die Deponierung) gemeint. Betrachtet man diese Energieverbräuche ehrlich, ist die Bilanz von Neubauten trotz Ihrer z.B. besseren Dämmung über einen langen Zeitraum erheblich schlechter als die von Bestandsgebäuden. Erforderliche neue Bedarfe sind durch Umbauen oder Weiterbauen von Bestandsgebäuden in Bezug auf graue Energie erheblich besser abzubilden. Vor einem möglichen Abriss sind Weiter- und/oder Umbaukonzepte zu erstellen.

Im B-Plan ist ein Bilanzierungsverfahren festzuschreiben, welches die Bilanz des Einsatzes grauer Energie nachvollziehbar bewertet.

Sollte ein Abriss erforderlich sein, sind die Gebäude ortsnah als urbane Minen zu nutzen und nicht zu deponieren. Ab dem 01.01.2020 sind 70 Gewichtsprozent aller Bauabfälle stofflich wiederzuverwerten (KrWG § 14 Abs. 3). Neubauten und Bestandsgebäude innerhalb eines neuen B-Plans müssen in ein Materialkataster aufgenommen werden, um Falle eines Abrisses bei der Planung neuer Gebäude sind diese gebrauchten Materialien wiederum im Neubau oder der Sanierung zu verbauen.

Für die Stadt Aachen ist ein Materialkataster für alle Gebäude zu erstellen. Für noch zu verwendbare Bauteile ist eine Bauteilbörse einzurichten.

Alle verbauten Baustoffe und Materialien bei Neubauten sind so zu verbauen, dass sie wieder sortenrein zurückgebaut werden können. Des Weiteren sind alle eingebauten Bauteile und Materialien so zu dokumentieren, dass sie in der Zukunft nach dem Rückbau ohne Probleme dem technischen Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden können.

Natürliche Materialien sind schadstofffrei dem natürlichen Kreislauf zuzuführen.

Für Neubauten ist ein Materialkataster zu erstellen. Dies kann im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung geschehen.

Für den Neubau sind Gebäude so auszulegen, dass von einer langfristigen und beständigen Lebensdauer auszugehen ist. Grundrisse, Geschosshöhen und Konstruktion des Gebäudes müssen eine variable Nutzung zulassen. Gewählte Materialien müssen je nach Einsatzort im Gebäude sehr robust und dauerhaft gewählt sein.
Grundrisse müssen flexibel gestaltet werden, um auf veränderte Lebenssituationen anpassbar sein. Zuschaltbare Räume, zusätzlich anmietbare Räume, Räume für Büroarbeit – Variowohnen.
Umzüge in der Lebenssituation angemessene Wohnungen sind aktiv zu unterstützen. Eine durch die Stadt moderierte Wohnungstauschbörse ist einzurichten.

Bei den knappen Flächenressourcen für Wohnungsbau in der Stadt, muss immer dem Wohnraum Vorrang gegenüber der Schaffung von Stellplätzen gegeben werden. Ein Stellplatz für ein Auto nimmt mindestens 12,5 m² plus die dazugehörige Erschließung ein. Auto stehen im Durchschnitt 23 von 24 Stunden am Tag herum.
Des Weiteren erzeugen neue Stellplätze neue Individualverkehrsströme. Dies gilt es für die Innenstadt unbedingt zu vermeiden.

In zukünftigen B-Plan Verfahren ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, welcher den Verzicht zum Bau von Stellplätzen beinhaltet und stattdessen Investitionen in Fuß- und Radverkehr, ÖNV sowie Sharingangebote zur Pflicht macht.

Der Freiraum der neuen Landesbauordnung NRW zur kommunalen Ausgestaltung des Stellplatznachweises ist auszuschöpfen. Es sind gesonderte Verträge neben der allgemeinen Stellplatzverordnung zu schließen.

Durch die Kombination verschiedener Nutzungen entsteht eine Stadt der kurzen Wege und in der Folge eine starke Verringerung der Pendlerverkehre. Die sog urbane Produktion kann im Zusammenhang mit ihren geringen Immissionen ohne Probleme mit Wohnfunktionen kombiniert werden.
Eine Stadt der kurzen Wege stärkt den Einzelhandel vor Ort. Fußgänger und Radfahrer sind auf eine Nahversorgung angewiesen.

In jedem neu aufzustellenden B-Plan sind verbindlich Flächen für urbane Produktion und Einzelhandel auszuweisen.

Der Bedarf an großflächigem Wohnraum des gehobenen Segments ist mehr als gedeckt. Festlegung von Wohnungsarten und -größen im B-Plan entsprechend dem wirklichen Bedarf. Hierzu liegen der Stadt Aachen selbst ermittelte Grundlagen und Zahlen vor.

Der Verdrängungsatlas der Stadt Aachen ist bei jeder größeren Neubaumaßnahme verbindlich zu beachten.

In einem B-Plan Verfahren ist eine Quote von 50% für Neubauprojekte festzulegen, welche auf große Individualflächen zugunsten von Gemeinschaftsflächen verzichten. In der Summe muss eine erhebliche Flächeneinsparung gegenüber einer konventionellen Planung erfolgen.

Projekte für gemeinschaftliches Wohnen sind in der Vergabe zu bevorzugen.

Bevor ein Bestandsgebäude gedämmt wird, sind oftmals andere Sanierungsmaßnahmen effizienter (Heizungssanierung, Dämmung des Daches…). Zudem tritt bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen z.B. Wärmedämmverbundsysteme bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Energiebilanz (Ressourcen, Herstellung, Einbau und Entsorgung) ein positiver Effekt erst sehr spät ein. Es ist möglich, dass zu diesem Zeitpunkt die eingebaute Maßnahme bereits wieder ersetzt werden muss. Die Lebenszykluskosten einer jeder Einzelmaßnahme sind vorab zu ermitteln und abzuwägen. Die Stadt Aachen soll Maßnahmen gemäß den zuvor genannten Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung durch einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten unterstützen und hierfür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Durch geeignete Gestaltung der Förderbedingungen sollen Mitnahme-Effekte weitgehend verhindert werden. Hierfür soll die bestehende Institution Altbau + massiv gestärkt und mit weiterem Personal ausgestattet werden. Als Vorbild und erste Ansatz zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen dient das Fördermaßnahmenpaket ‚Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen – Teil 6 – förderfähige Maßnahmen‘ der Stadt Köln als Vorbild. (https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html)

Die heutige Gebäudetechnik bietet das Potential umfangreiche Effizienzeinsparungen im Gebäudebereich zu realisieren. Diese Kapazitäten werden wegen der meistens viel zu komplexen Bedienung und dem hohen Wartungsaufwand nicht genutzt. Bauweisen, welche das Klima passiv unterstützen, sind vorzuziehen.

LowTec Konzepte sind zu bevorzugen.

Es dürfen nur Materialien und Baustoffe eingesetzt werden, die aus nachhaltiger Produktion stammen. Hierzu ist ein Nachweis mittels der Ökobaudat erforderlich.
Hiermit geht einher, dass ausschließlich gesunde Baustoffe für Mensch und Natur eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise sind durch die entsprechenden Zertifikate und Gütesiegel zu erbringen.

Für den Einsatz nachhaltiger und gesunder Baustoffe dient das Fördermaßnahmenpaket ‚Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen – Teil 5 – Baustoffe‘ der Stadt Köln als Vorbild. (https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html)

Alle eingesetzten Materialien und Baustoffe müssen gemäß Ihres CO2 footprints bewertet werden.

Diese Maßnahmen sind mittels einer nachhaltigen Gebäudezertifizierung hier Ökobilanz nachzuweisen.

In der Herstellung von Zement 7% des gesamten CO2 Ausstoßes imitiert. Die Ressource Sand wird immer knapper. Beton darf nur für konstruktive Elemente oder zum Feuchteschutz eingesetzt werden.
Mit der Einführung der neuen Landesbauordnung ist auch ein mehrgeschossiger konstruktiver Hochbau möglich geworden. Durch die langfristige Bindung von CO2 in Holzbaustoffen ist diese Bauweise sehr klimafreundlich.

Bevor eine andere Bauweise gewählt wird ist die Holzbauweise zu prüfen. Im Bebauungsplan ist diese Bauweise unter bestimmten Bedingungen vorzuschreiben.

2. Stadtgrün in der Region

Zur CO2-Bilanzierung

Eine bloße Betrachtung von CO2-Reduktionsdienstleistungen beispielsweise von Bäumen ist viel zu kurz gegriffen. (Die gern zitierte 100-jährige Referenzbuche bindet etwa 3000 bis 4000 kg CO2 und müsste bei Fällung in aktueller Gegenleistung durch 1000 bis 2000 Jungbuchen ersetzt werden). Die völlig unterschiedlichen funktionalen Leistungen von Bäumen, Wäldern, Grasland, Mooren, Böden und Gewässern, bezogen nur auf den Aspekt CO2, sind typische Versuche technischer Präzisierungen, die völlig unzureichend sind. Allein sich nur auf klimawirksames CO2 zu fokussieren, während allein klimabezogen schon da auch andere THGs wirksam sind, ist sehr monokausal. Mit komplexen Umrechnungen aller Prozesse und Naturleistungen in CO2-Äquivalente entfernt man sich vom Gesamtkomplex, dessen Großteil kaum in CO2-Währung zu fassen ist. Mit dem Hintergrund, aus solchen Kalkulationen CO2-Steuern und/oder -Zertifikate in monetären Bezug zu setzen, macht Klima- Umwelt- und Artenschutz zu einem buchhalterischen Bilanzierungssystem, bei dem dann Fragen wie: was kostet ein Rotkehlchen und was verlieren wir, wenn der Feuersalamander ausgestorben ist, auftreten. Rein technische Versachlichung wird einem Naturschutz nicht gerecht, weil moralische und ethische Aspekte die den Unterschied von Leben und Sachen ausmachen, dabei völlig unterschlagen werden.

Zusammenfassung

Wenn wir über Klimaschutz reden, dann beziehen wir uns auf das gewohnte Klima, welches die Biosphäre global und die natürliche Umgebung lokal gebildet und stabilisiert hat. Nichts liegt da näher, als dem Schutz der natürlichen Freiräume oberste Priorität einzuräumen. Das gilt nicht nur unverbindlich global, sondern konkret auch für Länder und Kommunen, weil meso- und mikroklimatische Bedingungen ihren Beitrag zum Gesamtklima leisten. Stadtökologie kommt daher eine besondere Bedeutung zu, weil lokales Handeln direkt und relativ einfach möglich ist. Städte sind ohnehin schon „Wärmeinseln“, die bei allgemeinen Hitzeperioden zusätzlich belastet sind. Untersuchungen haben gezeigt, dass Quartierparks Hitze um ca. 4 Grad C absenken und Luftfeuchtigkeit angenehm regulieren. Neben den technischen Funktionen der Luftreinigung, Wasserregulierung und Bodenverbesserung, sind auch positive Wirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden in medizinischen Studien nachgewiesen. Die Versteinerung der Städte ist daher grundsätzlich negativ, der Schutz von Bäumen und Grünflächen dringend geboten. Weil die Stadtfläche begrenzt ist, bedeutet jede weitere Versiegelung eine Verschlechterung sowohl der mesoklimatischen als auch ökologischen Verhältnisse. Aachen verbraucht im Schnitt jährlich etwa 20 – 25 ha an Flächen für Baumaßnahmen. Darüber hinaus tragen Intensivierungen von Land- und Forstwirtschaft schon im Vorfeld negativ zur ökologischen Gesamtsituation bei (Das Aussterben von Kiebitz und Feldhamstern beispielsweise, mögen belanglos erscheinen, sind jedoch wichtige Alarmsignale). Daher sind die Kernforderungen, die bereits seit Jahren immer wieder von Umweltverbänden und Initiativen zu mehr Nachhaltigkeit und zum Erhalt von Baum- und Grünflächen angemahnt wurden, nun unter dem offiziell anerkannten Klimanotstand umso dringender geboten:

II. Forderungskatalog – Stadtgrün

Hinweis: Zum Öffnen des Katalogs bitte auf die einzelnen Überschriften klicken

Einmal beseitigte ökologische Lebensräume sind verloren und können nicht durch Neuanlagen konstruiert, sondern allenfalls in ihrer Regeneration unterstützt werden. Die ökologische Wertsteigerung geschieht nur durch eigendynamisches Wachstum. Daher benötigen Biotope je nach Wertigkeit zur Wiederherstellung lange Zeiträume. Die verlorenen „grünen Dienstleistungen“ für Luft, Boden, Wasser und Klima tauchen nicht „Verbindlichkeiten“ negativ im Bruttosozialprodukt auf. (Jeweilige Erstellung einer ökologischen Gesamtbilanz von Stadtgrün. Bei unabdingbarem Wegfall müssen diese Bilanzen zwingend genutzt werden, um adäquaten Ersatz zu schaffen [siehe BaumSCHUTZSatzung])
Nicht nur, dass die Fähigkeit der CO2 Bindung mit dem Verlust sowohl an Grün, als auch an natürlichen Böden verloren geht, die CO2-Emissionen werden durch Baumaßnahmen selbst erhöht und es fallen auch im Betrieb der Siedlungsbauten zusätzliche CO2-Emissionen an. Weiterhin ist Klimaschutz nicht nur eine Frage von CO2. Auch Frischluft- und Kaltluftströme, Grünfinger als Frischluftentstehungsgebiete und Biotopbrücken, sowie Gewässer gehören in die Betrachtungen mit einbezogen. Der Grünflächenverbrauch muss generell drastisch reduziert werden.
Im Zuge des Klimanotstands muss naturnähere Begrünung im Fokus stehen. Schaffung von „Aufenthaltsqualitäten“ kommt zwar den urbanen Freizeitansprüchen entgegen, aber die Praxis zeigt den Wandel von Grünanlagen in bloß grüne event-locations mit all den Übernutzungs- Belästigungserscheinungen hinter denen der Wert des Stadtgrüns verloren geht. Gefordert werden ökologisch sinnvollere Bepflanzungen, eine ökologischere Pflege und mehr natürliches Wachstum zuzulassen, um damit auch mehr Lebensraum für Artenvielfalt zu schaffen. Sofern bereits vorhandene Grünflächen diese Bedingungen erfüllen, sind sie in ihrem ökologischen Nutzen zu erhalten, statt anderen Nutzungen zuzuführen. Gerade die wenigen Reste an Ruderal- und Sukzessionsflächen sind wichtige Ansatzpunkte. Weitere Maßnahmen stadtökologischer Verbesserungen sind Förderungen urbaner Gärten sowie Erhalt der Kleingartenanlagen, mehr offene Gewässer sowie Unterbindung versteinerter Gärten und nächtliche Licht- und Lärmbelastungen innerhalb von Grünanlagen.
  • 5% der Flächen für Stadtwildnis bzw. urbane Wälder 5 % der Flächen für urbanes Gärtnern, 5 % der Flächen für artgerechte Wiesenflächen, Offen- bzw. Freilegung sämtlicher städtischer Bachläufe
Momentan haben wir eher eine Baumersatzsatzung, die auch nur in ausgewählten Fällen greift. Darin werden derart viele Ausnahmeregelungen bestimmt, dass substanziell kein Baumschutz existiert. Auch fallen zahlreiche Bäume aus der Regelung, weil sie als wertlos und damit nicht betrachtungswürdig definiert werden. Sie fallen demzufolge ersatzlos weg und tauchen auch in keiner Ersatzmaßnahme mehr auf. Die Baumschutzsatzung muss in Ihrer jetzigen Form gemäß dem vorgenannten überarbeitet werden.
Abgestorbene und krankheitsbedingte Gefahrenbäume werden umgehend entfernt. Umgehender Ersatz bleibt auf der To-Do-Liste meist lange stehen, manchmal geraten sie „in Vergessenheit“ und die verwaisten Leerstellen verschwinden in einer späteren Überplanung. Neu- und Nachpflanzungen müssen umgehend sinnvoll ausgeführt werden. Dieser Verpflichtung haben alle Beteiligten nachzukommen.
Werden in ausgewählten Fällen Ersatzmaßnahmen bestimmt, muss es selbstverständlich sein, dass diese tatsächlichen Schutz vor neuen Eingriffen besitzen. Wenn es für bebaute Flächen keine Lebenszeit gibt, nach deren Ablauf sie zu renaturieren sind, warum sollten ausgewiesene Ausgleichsflächen, die Ersatz für Baumaßnahmen sind, zeitliche Begrenzung haben? Ausgleichsflächen nicht zeitlich begrenzen.
In Ermangelung an Flächen für Ausgleichsbegrünungen in Ballungsgebieten müssen mehr Architekturkonzepte mit integriertem Grün zum Tragen kommen. (Wandbegrünungen in Innenräumen, „vertical green“ an Fassaden, Dachbegrünungen bis hin zu „rooftop gardening“). Eine sinnvolle Sollgröße an Flächen und dauerhafte Pflege von Dach- und Fassadenbegrünungen ist in einer Grüngestaltungssatzung festzulegen. Ausbauen und erweitern der vorhandenen Fördertöpfe und Programme, Werbung für diese Maßnahmen, Maßnahmen incl. Planungshilfe und Material
Zur zügigen und effizienten Umsetzung von Baum- und Grünflächenarbeiten müssen die Entscheidungswege zentral in flacher Hierarchie erfolgen. Eine zentrale Koordinierungsstelle für Baum- und Grünflächenpflege
Naturdenkmäler erfahren den gesetzlich strengsten Schutz. Das darf nicht durch beliebige Ein- und Austräge aus den Denkmallisten ausgehebelt werden. Schutzstatus für Naturdenkmäler analog zu ‚baulichen‘ Denkmalschutz
Immer wieder aber bedient man sich beschleunigter Bauplanverfahren, mit denen Umweltbelange einfacher zu umgehen und auszuhebeln sind. Dieser Missbrauch ist konsequent zu untersagen. Auch die relativ einfachen, weil nur formal richtig zu beantragenden Flächennutzungsplanänderungen schaffen Baurecht, wo eigentlich keines erlaubt ist. Hier müssen besonders genaue umweltbezogene und unabhängige Prüfungen stattfinden. Keine Änderungen in Flächennutzung in Grünflächen ohne umweltbezogene und unabhängige Prüfungen
Ohne ökologisches Bewusstsein wird es keine echte Wende geben, sondern nur Wechsel von Technologien mit neuen Etiketten, die mit neuen Produkten Konsum und Wirtschaftswachstum stützen, sodass letztlich alles weiterläuft wie bisher. Das erfordert unabdingbar bildende Aufklärung und Bewusstseinsbildung. Die gilt es auf allen Ebenen zu fördern und auszubauen (schulisch, im Studium, im Beruf oder als Freizeitangebote). Neben öffentlichen Institutionen, muss die Förderung und Unterstützung auch für gemeinnützige Initiativen bis hin zu engagierten Bürgern gelten. Basis sind transparente politische Entscheidungswege und Informationszugänge. Hinsichtlich Stadtgrün fehlt es bislang an verbindlichen und zugänglichen Katastern zu Bäumen, Grün- und Ausgleichsflächen. Auch andere Kataster sollten auf einer gemeinsamen Plattform gebündelt sein (Solardächer, Gründächer, Bachläufe, Luftschneisen, urbane Gärten, Spendenboxen, Baum- bzw. Beetpatenschaften, Bürgerengagement Initiativen zu Umweltthemen, …). Einrichten von Schulgärten für jede Schule. Werbung für diese Maßnahmen, Maßnahmen incl. Planungshilfe und Material

Anmerkungen / Links

Logo Rund

Ansprechpartner für Bauen / Wohnen / Stadtgrün: Karsten Schellmat

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung